Mitgliedschaft beenden
Wenn Du Deine Mitgliedschaft in der Genossenschaft beenden möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten.
Kündigung
Seit 01.01.2025 können Genossenschaften Mitglieder auch per App, Online-Formular oder anderweitig digital aufnehmen und somit können auch Kündigungen digital erfolgen. (Genossenschaften digital).
Wenn Du also kündigen möchtest, schreibe einfach eien Email an vorstand@koellektiv.org mit der Angabe Deines vollen Namens und dem ausdrücklichen Wunsch, aus der Genossenschaft köllektiv eG auszutreten. (Wir haben leider noch kein Online-Formular.).
Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf erfolgen. Sie wird mit einer Frist von zwei Jahren zum Geschäftsjahresende wirksam. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Wenn Du also z.B. am 15.08.25 kündigst, endet Deine Mitgliedschaft am 31.12.27. Wenn Du nach dem 30.09.25 kündigst, endet Deine Mitgliedschaft erst am 31.12.28. Sofern die Genossenschaft zahlungsfähig ist, bekommst Du die geleisteten Einzahlungen auf Deine Anteile spätestens 6 Monate nach in Kraft treten der Kündigung zurück (§73 Abs 2 GenG), im schlechtesten Fall also 3,5 Jahre nach Eingang des Kündigungsschreibens.
Die schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bekommst Du per Email zugesandt.
Übertragung von Geschäftsguthaben
Alternativ zur Kündigung, kannst Du auch aus der Genossenschaft austreten, wenn Du Dein gesamtes Geschäftsguthaben auf ein anderes Mitglied überträgst. Du kannst es auch auf mehrere Mitglieder übertragen, oder auf eine Person, die Mitglied werden möchte.
Die Übertragung von Geschäftsguthaben ist eine privatrechtliche Angelegenheit und funktioniert in etwa wie die "Nachmietersuche". Du verkaufst Deine Anteile vorzeitig und damit erlischt Deine Mitgliedschaft.
Das Formular zur Übertragung von Geschäftsguthaben auf ein bestehendes Mitglied findest Du hier. Sollte die Person noch kein Mitglied bei köllektiv eG sein, muss sie vorab bzw. zeitgleich Mitglied werden. Die Formulare dazu findest Du hier.
Der Vorstand entscheidet über die Zulassung neuer Mitglieder und über die Zulassung der Übertragung.
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