Mitgliedschaft beenden
Wenn Du Deine Mitgliedschaft in der Genossenschaft beenden möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten.
Kündigung
GemäßSeit der01.01.2025 köllektivenkönnen SatzungGenossenschaften Mitglieder auch per App, Online-Formular oder anderweitig digital aufnehmen und densomit Genossenschaftsgesetzeskönnen auch Kündigungen digital erfolgen. (GenG)Genossenschaften kannstdigital).
Wenn Du deinealso Mitgliedschaftkündigen permöchtest, Briefschreibe einfach eien Email an den Vorstand kündigen. Sie bedarf der Schriftform und benötigt daher eine handschriftliche Unterschrift, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Darum ist eine Kündigung per Email leider nicht möglich, auch ein Scanvorstand@koellektiv.org mit der originalAngabe UnterschriftDeines istvollen eine Kopie und kann damit nicht anerkannt werden.
Namens.
Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf inauch schriftlicherdigital Formper erklärtEmail werden (§65 Abs 2 GenG).erfolgen. Sie wird mit einer Frist von zwei Jahren zum Geschäftsjahresende wirksam. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Wenn Du also z.B. am 15.08.23 kündigst, endet Deine Mitgliedschaft am 31.12.25. Wenn Du nach dem 30.09.23 kündigst, endet Deine Mitgliedschaft erst am 31.12.26. Sofern die Genossenschaft zahlungsfähig ist, bekommst Du die geleisteten Einzahlungen auf Deine Anteile spätestens 6 Monate nach in Kraft treten der Kündigung zurück (§73 Abs 2 GenG), im schlechtesten Fall also 3,5 Jahre nach Eingang des Kündigungsschreibens.
Die schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bekommst Du per Email zugesandt.
Übertragung von Geschäftsguthaben
Alternativ zur Kündigung, kannst Du auch aus der Genossenschaft austreten, wenn Du Dein gesamtes Geschäftsguthaben auf ein anderes Mitglied überträgst. Du kannst es auch auf mehrere Mitglieder übertragen, oder auf eine Person, die Mitglied werden möchte.
Die Übertragung von Geschäftsguthaben ist eine privatrechtliche Angelegenheit und funktioniertfunktionier in etwa wie die "Nachmietersuche". Du verkaufst Deine Anteile vorzeitig und damit erlischt Deine Mitgliedschaft.
Das Formular zur Übertragung von Geschäftsguthaben auf ein bestehendes Mitglied findest Du hier. Sollte die Person noch kein Mitglied bei köllektiv eG sein, muss sie vorab bzw. zeitgleich Mitglied werden. Die Formulare dazu findest Du hier.
Der Vorstand entscheidet über die Zulassung neuer Mitglieder und über die Zulassung der Übertragung.