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Mitgliedschaft beenden

Wenn Du Deine Mitgliedschaft in der Genossenschaft beenden möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten.

Kündigung

Gemäß der köllektiven Satzung und den Genossenschaftsgesetzes (GenG) kannst Du deine Mitgliedschaft per Brief an den Vorstand kündigen. Sie bedarf der Schriftform und benötigt daher eine handschriftliche Unterschrift, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Darum ist eine Kündigung per Email leider nicht möglich, auch ein Scan mit der original Unterschrift ist eine Kopie und kann damit nicht anerkannt werden.

Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden (§65 Abs 2 GenG). Sie wird mit einer Frist von zwei Jahren zum Geschäftsjahresende wirksam. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Wenn Du also z.B. am 15.08.23 kündigst, endet Deine Mitgliedschaft am 31.12.25. Wenn Du nach dem 30.09.23 kündigst, endet Deine Mitgliedschaft erst am 31.12.26. Sofern die Genossenschaft zahlungsfähig ist, bekommst Du die geleisteten Einzahlungen auf Deine Anteile spätestens 6 Monate nach in Kraft treten der Kündigung zurück (§73 Abs 2 GenG), im schlechtesten Fall also 3,5 Jahre nach Eingang des Kündigungsschreibens.
Die schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bekommst Du per Email zugesandt.

Übertragung von Geschäftsguthaben

Alternativ zur Kündigung, kannst Du auch aus der Genossenschaft austreten, wenn Du Dein gesamtes Geschäftsguthaben auf ein anderes Mitglied überträgst. Du kannst es auch auf mehrere Mitglieder übertragen, oder auf eine Person, die Mitglied werden möchte. 
Die Übertragung von Geschäftsguthaben ist eine privatrechtliche Angelegenheit und funktionierfunktioniert in etwa wie die "Nachmietersuche". Du verkaufst Deine Anteile vorzeitig und damit erlischt Deine Mitgliedschaft.
Das Formular zur Übertragung von Geschäftsguthaben auf ein bestehendes Mitglied findest Du hier. Sollte die Person noch kein Mitglied bei köllektiv eG sein, muss sie vorab bzw. zeitgleich Mitglied werden. Die Formulare dazu findest Du hier.
Der Vorstand entscheidet über die Zulassung neuer Mitglieder und über die Zulassung der Übertragung.